Wussten Sie, dass …
… jedes Unternehmen datenschutzrechtliche Verpflichtungen hat – unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss?
Bereits bei der Erhebung, Speicherung oder Weitergabe von Kunden- oder Mitarbeitendendaten greifen die Vorgaben der DSGVO.
Das bedeutet: Auch kleine Betriebe müssen u. a. ein Verzeichnis ihrer Datenverarbeitungen führen, über den Datenschutz informieren, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen ergreifen und auf Anfrage Auskunft geben können.
data.cura unterstützt dabei – verständlich, planbar und nah am Bedarf.
Sie sind unsicher, ob bei Ihnen alles passt? Dann starten Sie mit einer kostenlosen telefonischen Erstberatung – unkompliziert, unverbindlich und auf Augenhöhe.
